Dolmetschen

Wir können ihnen folgende Dolmetscherleistungen anbieten:

  • „Gerichtsdolmetschen“ wird von einem für die jeweilige Sprache gerichtlich beeideten Dolmetscher ausgeführt, der mit seinem Stempel und seiner Ernennungsklausel das Protokoll der betreffenden Handlung bestätigt (z. B. Besprechungen zwischen tschechischen Behörden und einem Ausländer, Dolmetschen bei Hochzeiten, von Standesamtseintragungen, Polizeiermittlungen usw.)
  • Begleitendes oder aber konsekutives Dolmetschen – der Redner wird schrittweise jeweils nach mehreren Sätzen übersetzt, z. B. Vorlesungen, Diskussionen, verschiedene Geschäftsbesprechungen usw.
  • Simultan- oder aber Kabinendolmetschen, wo der Dolmetscher, der sich in einer geschlossenen Kabine befindet, den Redner parallel dolmetscht, was direkt in die Kopfhörer der Zuhörer übertragen wird. Für eine solche Art von Dolmetscherleistungen werden gleichzeitig zwei Dolmetscher bestellt, damit diese sich abwechseln und ergänzen können.

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