FAQ Und Bedingungen Der Zusammenarbeit
In diesem Kapitel finden sie Antworten auf einige Fragen, die sich auf den Bereich der Übersetzungen beziehen, sowie auf die häufigsten Fragen im Zusammenhang damit, dass eine Institution von ihnen eine amtliche Übersetzung verlangt. Hier können sie sich ebenfalls mit den Hauptbedingungen der Zusammenarbeit und Reklamation und unseren Garantien bekannt machen.
Auslegung einiger allgemeiner Begriffe
- Notarielle Beglaubigung
- Beglaubigte Übersetzung
- Superlegalisierung
- Apostille
- Gültigkeit einer Übersetzung im Ausland
- Amtliche Übersetzung
- Gerichtlich beeideter Dolmetscher
- Normseite und Preiskalkulation
Fragen in Verbindung mit der Zusammenarbeit mit uns
- Bestellen einer Übersetzung
- Lieferfristen und Termine
- Vertraulichkeit der Informationen
- Sprachen und Sprachkombinationen
- Unsere Garantien
- Reklamationen
- Zahlungsbedingungen
- CAT
Notarielle Beglaubigung
Der Notar fertigt eine Fotokopie ihres Originaldokuments an, das sie behalten wollen, und bestätigt mit seiner Klausel, dass die angefertigte Kopie echt ist. Wir arbeiten dann mit dieser beglaubigten Kopie, die als solche die Gültigkeit wie ein Original hat, und der gerichtlich beeidete Dolmetscher verbindet seine ausgearbeitete Übersetzung dann mit dieser Kopie. Die Klausel des Notars über die Echtheit der angefertigten Kopie wird ebenfalls in die Fremdsprache übersetzt und soll dieses Dokument im Ausland verwendet werden, so muss die Klausel direkt vom Notar selbst unterzeichnet werden und nicht etwa von seinem Assistenten, Vertreter oder Anwärter (siehe weitere Leistungen).
Eine notarielle Beglaubigung wird nicht bei Dokumenten durchgeführt, die Fotografien beinhalten oder in Folie eingeschweißt sind (Personalausweise, Führerscheine) und ferner bei einigen Bankdokumenten (z. B. Wechsel).
Eine notariell beglaubigte Kopie kann nur von Dokumenten angefertigt werden, bei denen klar erkennbar ist, dass es sich um ein Original handelt (z. B. wenn die Unterschrift mit blauer Tinte geschrieben wurde).
Beglaubigte Übersetzung
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, die von einem vom Gericht ernannten Dolmetscher erstellt wurde, der sie fest mit dem Original oder aber einer beglaubigten Kopie ihres Dokuments verbindet (sofern existent), mit seinem runden Stempel und der Klausel versieht, welche bestätigt, dass die beigefügte Übersetzung wortgetreu dem Original entspricht. Eine solcherart angefertigte Übersetzung kann für jeden beliebigen amtlichen Zweck verwendet werden.
Superlegalisierung eines Dokuments
Die Superlegalisierung einer ausländischen öffentlichen Urkunde besteht in der Beglaubigung der Echtheit der Unterschriften und Amtsstempel auf dieser Urkunde und wird von der Vertretung des fremden Staates durchgeführt. Danach folgt die anschließende Beglaubigung durch die Vertretung des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Eine Superlegalisierung wird dann nicht verlangt, wenn der entsprechende Staat das Haager Übereinkommen über die Aufhebung der Anforderungen an die Beglaubigung ausländischer öffentlicher Urkunden vom 5. Oktober 1961 unterzeichnet hat, laut der die Superlegalisierung durch eine Sonderklausel, die sog. Apostille ersetzt wird.
Apostille
Die abschließende Beglaubigung einer Urkunde in Form der sog. Apostille erfolgt durch das Außenministerium, sofern die entsprechende Urkunde von einem Organ der staatlichen Verwaltung oder von anderen Organen ausgestellt wurde, und durch das Justizministerium der ČR bei Dokumenten, die von Justizorganen ausgestellt wurden, oder aber bei Dokumenten, die von einem Notar ausgestellt oder beglaubigt wurden.
Gültigkeit einer Übersetzung im Ausland
Sollten sie ein fremdsprachiges Dokument haben und es für irgendeine Institution in unserem Land benötigen, oder lassen sie sich ein Dokument für den amtlichen Bedarf im Ausland übersetzen, holen sie zuerst genaue Informationen ein, was die jeweilige Institution von ihnen verlangt und dann wenden sie sich an uns und wir erledigen alles Erforderliche (siehe weitere Leistungen).
Amtliche Übersetzung
Eine amtliche Übersetzung ist das Gleiche, wie eine Übersetzung mit Beglaubigung, da die Behörden gewöhnlich keine fremdsprachigen Dokumente oder einfachen Übersetzungen ohne den runden Stempel eines gerichtlich beeideten Dolmetschers akzeptieren.
Gerichtlich beeideter Dolmetscher
Ein gerichtlich beeideter Übersetzer oder aber Dolmetscher ist eine Person (gewöhnlich mit Hochschulbildung), die vom Gericht für die jeweilige Sprache ernannt wurde und ihre Handlung mit dem rundem Stempel mit Staatswappen der Tschechischen Republik bekräftigen soll. Ein gerichtlich beeideter Dolmetscher kann nur eine Übersetzung in die Sprache beglaubigen, für die er ernannt wurde und die auf seinem Stempel angeführt ist, z. B. kann also ein gerichtlich beeideter Dolmetscher für die tschechische und deutsche Sprache keine Übersetzung aus dem Slowakischen in die deutsche Sprache beglaubigen.
Normseite und Preiskalkulation
Der Preis für eine Übersetzung geht von einer Normseite (1 NS) Text aus, die 30 Zeilen Text zu je 60 Anschlägen/Zeichen (einschl. Leerzeichen) umfasst. Insgesamt also 1800 Zeichen mit Leerzeichen.
Dank der Rechentechnik kann in Word-Dokumenten in den Werkzeugen einfach die Gesamtanzahl Zeichen, die das Dokument enthält, festgestellt und diese Zahl dann durch 1800 geteilt werden, wodurch man die Anzahl Normseiten erhält, die das Dokument hat. Den Preis für die Übersetzung bestimmen wir gemäß der Anzahl Zeichen des übersetzten Textes, aufgerundet auf ganze Seiten.
Zur Berechnung der Anzahl Zeichen bei anderen Formaten benutzen wir spezielle Programme.
Fragen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit mit uns
Bestellung einer Übersetzung
Bei der Anforderung an eine beglaubigte Übersetzung ist es erforderlich, das Dokument zu uns ins Büro zu bringen. In diesem Fall füllen wir mit ihnen ein kurzes vorgedrucktes Bestellformular aus. Das Dokument kann auch per Kurier oder Post mit beigefügter eigener Bestellung mit der Sprache der Übersetzung und dem Liefertermin, den Kontaktangaben und der Rechnungsadresse (nur für Firmen mit gültiger Id-Nr.) zugeschickt werden.
In den übrigen Fällen können sie den Text per email (aprospect@aprospect.cz) schicken und im Text der email ihre Anforderungen an die Sprache der Übersetzung und den Liefertermin, einen Telefonkontakt und die Rechnungsadresse anführen. Der solcherart beigefügte zu übersetzende Text kann eine Größe bis 6 MB haben. Dateien über 6 MB schicken sie bitte über www.uschovna.cz.
Lieferfristen und Termine
Lieferfristen und Termine passen wir den Bedürfnissen der Klienten an. Standardtermin der Abgabe ist im Verlauf von 24 Stunden ab Bestätigung der Bestellung für eine Übersetzung in eine der gängigen Sprachen im Umfang bis zu 10 NS.
Englische Übersetzungen bis 5 NS führen wir im Verlauf des Tages direkt im Büro aus, Deutsch, Russisch und Französisch im gleichen Umfang bis zum nächsten Tag. Falls sie besondere Anforderungen haben, rufen sie bitte unter 603 528 928an.
Vertraulichkeit der Informationen
Unsere Übersetzer und alle Mitarbeiter, die Kontakt zu ihren Informationen, Daten und Dokumenten haben, sind verpflichtet, Vertraulichkeit und Schweigen über alle derartigen Informationen und Tatsachen zu wahren. Sollten sie ihr Dokument keinem Kurier oder der Post und auch nicht der elektronischen Übermittlung anvertrauen wollen, stellen wir es in Prag persönlich im verlangten Format oder auf dem verlangten Medium (Ausdruck, CD, DVD, USB disc) zu.
Unsere Garantien
Die Gesellschaft A. PROSPECT s. r. o. haftet für die Richtigkeit der ausgeführten Übersetzung oder Dolmetscherleistung maximal bis zur Höhe des in Rechnung gestellten Betrags. Bei beglaubigten Übersetzungen sind unsere Dolmetscher bis zu einem Betrag von einer Million Kronen versichert.
Reklamationen
Sollte ein Klient gleich welche Vorbehalte zur erhaltenen Übersetzung haben, hat er die Möglichkeit, diese innerhalb von 2 Wochen ab ihrer Übernahme zu reklamieren. Danach wird vorausgesetzt, dass die Übersetzung in Ordnung ist. Bei einer Reklamation verlangen wir die Bezeichnung der Angaben oder Tatsachen, mit denen der Klient nicht einverstanden ist, genauso wie die Vorlage der ursprünglichen Version des Dokuments, dessen Übersetzung verlangt wurde. In strittigen Fällen entscheidet über die Rechtfertigung der Reklamation ein unabhängiger Fachmann.
Zahlungsbedingungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich mit Unterzeichnung der Bestellung, den Preis der Übersetzung, dessen voraussichtliche Höhe ihm bei Aufgabe der Bestellung mitgeteilt wurde, innerhalb der Fälligkeit der Rechnung zu begleichen;
Bei neuen Klienten verlangen wir für die ersten zwei Bestellungen Barzahlung, danach kann die Bezahlung vermittels Rechnung vereinbart werden;
Von Privatpersonen wird stets Barzahlung, ggf. auch eine Anzahlung bei Aufgabe der Bestellung verlangt.
CAT
Die Abkürzung CAT (computer aided translation) bedeutet rechnergestützte Übersetzung. Dabei werden spezielle Programme genutzt, die mehr oder weniger perfekte Datenbanken schon übersetzter Begriffe bilden und diese weiter nutzen. Vorteil ist die Zeiteinsparung beim Übersetzen umfangreicher Texte oder von Texten mit einer großen Anzahl sich häufig wiederholender, bestimmter Begriffe, die Bildung einer einheitlichen terminologischen Datenbank und die Absicherung einer besseren Genauigkeit der Übersetzung. Für unsere Arbeit verwenden wir die Software SDL TRADOS 2007.


